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   BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01   

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https://dejure.org/2001,17025
BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage von Abschiebungshindernissen und der Versagung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 63.01

    Vorliegen eines obiter dictums als eine der Berufung zugängliche Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem Beschluss vom 3. August 2001 in dem Verfahren BVerwG 1 B 63.01 im Einzelnen ausgeführt.

    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).
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